Datenträgervernichtung Während Akten aus Papier entwendet oder aufwändig kopiert und später durchgesehen werden mussten, lassen sich digitale Speichermedien einfach und schnell vervielfältigen und maschinell auswerten. So ernst der Datenschutz im Unternehmen auch genommen wird, wenn die Technik veraltet ist, wird sie oft ohne nachhaltige Bereinigung entsorgt. Dabei ist es besonders wichtig, dass nicht mehr benötigte Festplatten, USB-Sticks, CDs, DVDs oder Disketten unwiderruflich zerstört werden, um Missbrauch zu vermeiden. Nur so sind die Daten sicher Durchgeführte Testkäufe gebrauchter Hardware mit angeblich datenfreien Festplatten ergaben, dass mit teilweise geringen Mitteln die Daten, darunter auch sehr sensible oder private, wiederhergestellt werden konnten. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Betriebsgeheimnisse nicht in falsche Hände fallen, müssen die Festplatten physikalisch vernichtet werden. Die fachgerechte Datenträgervernichtung wird dabei (ebenso wie die Aktenvernichtung) durch die DIN 66399 geregelt, welche die alte DIN 32757 ersetzt. Festplatten schreddern Was der Reißwolf für die Aktenvernichtung, das ist der Schredder für die Vernichtung von Festplatten. Wir vernichten Ihre Datenträger in unserem Hause mit einem dafür geeigneten Festplatten-Schredder und entsorgen die zerkleinerten Datenträgerfragmente anschließend entsprechend dem Abfallrecht. Durch die physikalische Festplattenvernichtung ist der Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf ihre Inhalte gegeben. Dies gilt auch bis zum Zeitpunkt der Vernichtung, denn wir bewahren Ihre Festplatte in einem entsprechenden Sicherheitsbehälter auf. Sie können uns Festplattenvernichtung und Festplattenentsorgung also mit gutem Gewissen überlassen.