AKTUELLES So machen Sie Ihr Haus einbruchsicher Widerstand ist nicht zwecklos – so machen Sie Ihr Haus einbruchsicher Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Trotz dieser alarmierenden Statistik beherrschen drei populäre Irrtümer das Thema. Irrtum Nummer eins: „Mir passiert schon nichts…“. Wohl dem, der nicht so denkt. Denn man muss keineswegs in einer Prunkvilla residieren, um kriminelle Elemente anzulocken. Ganz abgesehen davon, dass zum materiellen Schaden zumeist auch der Verlust des Sicherheitsgefühls kommt. Gegen die oft unterschätzten psychischen Folgen eines Einbruchs hilft dann auch der zweite weitverbreitete Trugschluss – „Ich bin ja versichert“ – nicht. Zumal Versicherungen im Schadensfall wohl kaum persönliche Erinnerungsstücke ersetzen können. Fatal ist auch der dritte große Irrglaube: „Einbrecher sind meist nachts unterwegs und kommen ohnehin überall rein.“ Im Gegenteil: Einbrecher achten vor allem darauf, dass niemand zu Hause ist – was gerade tagsüber oft der Fall ist, auch wenn sie sich in der Winterzeit gern den Schutz der Dämmerung zunutze machen. Wer einen sichtbaren Einbruchschutz installiert hat, erhöht zudem seine Chancen, nicht ausgeraubt zu werden: Denn die Täter haben es verständlicherweise eilig und erkennbare Sicherheitsmaßnahmen wirken abschreckend. Was also sollten Hausbesitzer tun? Die Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt Tipps, wie man mit relativ wenig Aufwand und Kosten Einbrechern ihr kriminelles Handwerk mehr als erschweren kann. Bestimmt ist die Installation eines elektronischen Sicherungssystems mit Aufschaltung zur Polizei oder einer Sicherheitsfirma grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Der erste Schritt sollte jedoch die Verbesserung des mechanischen Einbruchschutzes sein. Wer sich die Schwachstellen eines Einfamilienhauses ansieht, stellt schnell fest, dass Fenster und Türen an Terrasse oder Balkon der Knackpunkt Nummer eins sind. Einmal aufgehebelt, sind sie für versierte Täter kaum ein Hindernis. Rund 41 Prozent der Hauseinbrüche geschehen nach einer Statistik des Bayerischen Landeskriminalamtes über Terrassen- und Balkontüren, weitere 29 Prozent über die Erdgeschossfenster. Nachrüstung effektiv und preiswert Die Nachrüstung einer zusätzlichen Einbruchsicherung muss weder teuer noch kompliziert sein. So beziffert etwa die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ die Kosten für Nachrüstungen wie folgt: Eine neue, komplett einbruchhemmende Haustür gibt es ab ca. 1.500 Euro, die Nachrüstung einer Haustür (Sicherheitsschließblech, neuer Schließzylinder u.ä.) ab ca. 750 Euro, ein neues Fenster (einbruchhemmend) oder die Nachrüstung eines Fensters (etwa mit Zusatzschlössern und Bandsicherung) jeweils ab ca. 200 Euro. Zum Vergleich: Ein gutes, funkgesteuertes Alarmsystem mit Bewegungsmeldern und Raumüberwachung schlägt mit mindestens 2.500 Euro zu Buche. Beim Neubau Einbruchschutz einplanen Bei Neubauten sollte der nötige Einbruchschutz sinnvollerweise schon bei der Planung berücksichtigt werden. Was leider kaum geschieht: Untersuchungen ergaben, dass von den rund 132.000 im Jahr 2003 fertiggestellten Einfamilienhäusern weniger als ein Prozent über das Minimum an Einbruchsicherung verfügen! Eine Nachlässigkeit, die fatale Folgen haben kann. Folgen, die leicht zu verhindern wären: Schließlich bedeutet das Basis-Sicherheitspaket für ein normales Einfamilienhaus Mehrkosten von gerade mal 1.500 bis höchstens 2.500 Euro. Ob Vorbauplanung oder Nachrüstung – auf einige Sicherungen sollte man in keinem Fall verzichten. Dazu gehören – vor allem bei Etagenwohnungen – der Türspion, ein Sperrbügel als Türspaltsicherung, von außen nicht abschraubbare Sicherheitsbeschläge an Türen und Fenstern sowie Gitterabsicherungen für Kellerfenster oder Lichtschächte. Der Schließzylinder der Tür ist zwar weniger wichtig als ein Sicherheitsbeschlag, der ihn davor schützt, herausgerissen oder abgebrochen zu werden. Veraltete Buntbartschlösser sollte man aber austauschen, am besten gegen Zylinder mit Schlüsselkarte vom Hersteller. Als Lösung bei oft zu schwachen Türscharnieren bieten sich mit Mauerankern in der Wand befestigte Hinterhaken an, die beim Schließen in das Gegenstück im Türrahmen greifen. Bei zweiflügeligen Türen ist ein Stangenschloss zu empfehlen, das beide Flügel nach oben und unten verriegelt. Bei den häufig zu kleinen Schließzapfen an Fenstern helfen einbruchhemmende Beschläge oder – etwa im Rahmen einer Sanierung – gleich einbruchhemmende Fenster. Wer mit diesen mechanischen Sicherungsmaßnahmen sein Haus widerstandsfähig gegen Eindringlinge macht, kann sich gegebenenfalls auch über die Installation eines zertifizierten elektronischen Alarmsystems Gedanken machen. Übrigens: Die Kriminalpolizei bietet kostenlose Beratungen in Sachen Haussicherheit an – auch vor Ort. Quelle, Foto und Beitrag: Schwäbisch Hall DVB-T: Das „ÜberallFernsehen” - jetzt auch in Bayern Seit Mai 2005 ist das digitale Antennenfernsehen nun auch in Bayern. In den Regionen München/Südbayern und im Großraum Nürnberg wurde das bisherige analoge Fernsehen über Antenne auf digitale terrestrische Ausstrahlung – Fachbezeichnung: DVB-T – umgestellt. Damit lassen sich derzeit in Bayern 24 Fernsehprogramme und digitale Datendienste in bester Qualität frei über Antenne empfangen. Mit dieser Umstellung ist das Programmangebot für Antennennutzer in München, weiten Teilen Südbayerns und im Großraum Nürnberg wesentlich vielfältiger geworden. Anders als in den bisherigen Umstiegsregionen steht die volle Zahl von 24 öffentlichrechtlichen und privaten TV-Programmen den Zuschauern bereits vom Start weg zur Verfügung, einschließlich MHP-Datendiensten des Bayerischen Rundfunks und des Zweiten Deutschen Fernsehens. Was Sie vor dem Grundstückskauf wissen sollten Schutz vor bösen Überraschungen Die Suche nach dem idealen Grundstück gestaltet sich oft schwierig. Wer schließlich fündig geworden ist, sollte dennoch nicht blindlings den Kaufvertrag unterschreiben, ohne vorher zu prüfen, ob sein „Traum-Grundstück“ nicht mit Belastungen oder Rechten Dritter versehen ist. Schwäbisch Hall sagt, welche Behördengänge einem spätere böse Überraschungen ersparen können. Im Grundbuch eingetragen sind alle Hypotheken und Grundschulden, mit denen das Grundstück belastet ist. Ebenfalls verzeichnet sind Rechte am Grundstück und deren Inhaber. Dies können z.B. Benutzungsrechte (z.B. das Recht von Nachbarn, aus einer auf dem Grundstück befindlichen Quelle Wasser zu entnehmen) sein, aber auch sogenannte Aussichtsrechte, d.h., dass beispielsweise Teile des Grundstücks nicht bebaut werden dürfen. Lassen Sie sich als Kaufinteressent vom Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug zeigen oder nehmen Sie im Grundbuchamt Einblick. Aus dem beim Bauamt geführten Baulastenverzeichnis geht hervor, ob für das Grundstück Leistungsrechte bestehen. Es kann z.B. sein, dass Stadtwerke, Telekom u.a. auf Ihrem künftigen Grundstück buddeln, Leitungen verlegen usw. dürfen, ohne Sie um Erlaubnis fragen zu müssen. Für potentielle Käufer ebenfalls interessant ist der Lageplan, der beim Vermessungsamt eingesehen werden kann. Er gibt Auskunft über die Gesamtfläche, die genauen Abmessungen und auch über eventuelle „Grenzüberschreitungen“: Hat z.B. ein Nachbar über seinen eigenen Grund hinaus auf das Grundstück Ihrer Wahl gebaut, ist dies aus dem Lageplan ersichtlich. Wichtig! Als Grundstückseigentümer haben Sie nicht nachträglich das Recht, vom Nachbarn einen Umbau oder gar Abriss seines Hauses zu verlangen, wenn der Grenzverletzung seinerzeit nicht sofort widersprochen wurde. Beitrag: Schwäbisch Hall So machen Sie Ihr Haus einbruchsicher Widerstand ist nicht zwecklos – so machen Sie Ihr Haus einbruchsicher Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Trotz dieser alarmierenden Statistik beherrschen drei populäre Irrtümer das Thema. Irrtum Nummer eins: „Mir passiert schon nichts…“. Wohl dem, der nicht so denkt. Denn man muss keineswegs in einer Prunkvilla residieren, um kriminelle Elemente anzulocken. Ganz abgesehen davon, dass zum materiellen Schaden zumeist auch der Verlust des Sicherheitsgefühls kommt. Gegen die oft unterschätzten psychischen Folgen eines Einbruchs hilft dann auch der zweite weitverbreitete Trugschluss – „Ich bin ja versichert“ – nicht. Zumal Versicherungen im Schadensfall wohl kaum persönliche Erinnerungsstücke ersetzen können. Fatal ist auch der dritte große Irrglaube: „Einbrecher sind meist nachts unterwegs und kommen ohnehin überall rein.“ Im Gegenteil: Einbrecher achten vor allem darauf, dass niemand zu Hause ist – was gerade tagsüber oft der Fall ist, auch wenn sie sich in der Winterzeit gern den Schutz der Dämmerung zunutze machen. Wer einen sichtbaren Einbruchschutz installiert hat, erhöht zudem seine Chancen, nicht ausgeraubt zu werden: Denn die Täter haben es verständlicherweise eilig und erkennbare Sicherheitsmaßnahmen wirken abschreckend. Was also sollten Hausbesitzer tun? Die Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt Tipps, wie man mit relativ wenig Aufwand und Kosten Einbrechern ihr kriminelles Handwerk mehr als erschweren kann. Bestimmt ist die Installation eines elektronischen Sicherungssystems mit Aufschaltung zur Polizei oder einer Sicherheitsfirma grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Der erste Schritt sollte jedoch die Verbesserung des mechanischen Einbruchschutzes sein. Wer sich die Schwachstellen eines Einfamilienhauses ansieht, stellt schnell fest, dass Fenster und Türen an Terrasse oder Balkon der Knackpunkt Nummer eins sind. Einmal aufgehebelt, sind sie für versierte Täter kaum ein Hindernis. Rund 41 Prozent der Hauseinbrüche geschehen nach einer Statistik des Bayerischen Landeskriminalamtes über Terrassen- und Balkontüren, weitere 29 Prozent über die Erdgeschossfenster. Nachrüstung effektiv und preiswert Die Nachrüstung einer zusätzlichen Einbruchsicherung muss weder teuer noch kompliziert sein. So beziffert etwa die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ die Kosten für Nachrüstungen wie folgt: Eine neue, komplett einbruchhemmende Haustür gibt es ab ca. 1.500 Euro, die Nachrüstung einer Haustür (Sicherheitsschließblech, neuer Schließzylinder u.ä.) ab ca. 750 Euro, ein neues Fenster (einbruchhemmend) oder die Nachrüstung eines Fensters (etwa mit Zusatzschlössern und Bandsicherung) jeweils ab ca. 200 Euro. Zum Vergleich: Ein gutes, funkgesteuertes Alarmsystem mit Bewegungsmeldern und Raumüberwachung schlägt mit mindestens 2.500 Euro zu Buche. Beim Neubau Einbruchschutz einplanen Bei Neubauten sollte der nötige Einbruchschutz sinnvollerweise schon bei der Planung berücksichtigt werden. Was leider kaum geschieht: Untersuchungen ergaben, dass von den rund 132.000 im Jahr 2003 fertiggestellten Einfamilienhäusern weniger als ein Prozent über das Minimum an Einbruchsicherung verfügen! Eine Nachlässigkeit, die fatale Folgen haben kann. Folgen, die leicht zu verhindern wären: Schließlich bedeutet das Basis-Sicherheitspaket für ein normales Einfamilienhaus Mehrkosten von gerade mal 1.500 bis höchstens 2.500 Euro. Ob Vorbauplanung oder Nachrüstung – auf einige Sicherungen sollte man in keinem Fall verzichten. Dazu gehören – vor allem bei Etagenwohnungen – der Türspion, ein Sperrbügel als Türspaltsicherung, von außen nicht abschraubbare Sicherheitsbeschläge an Türen und Fenstern sowie Gitterabsicherungen für Kellerfenster oder Lichtschächte. Der Schließzylinder der Tür ist zwar weniger wichtig als ein Sicherheitsbeschlag, der ihn davor schützt, herausgerissen oder abgebrochen zu werden. Veraltete Buntbartschlösser sollte man aber austauschen, am besten gegen Zylinder mit Schlüsselkarte vom Hersteller. Als Lösung bei oft zu schwachen Türscharnieren bieten sich mit Mauerankern in der Wand befestigte Hinterhaken an, die beim Schließen in das Gegenstück im Türrahmen greifen. Bei zweiflügeligen Türen ist ein Stangenschloss zu empfehlen, das beide Flügel nach oben und unten verriegelt. Bei den häufig zu kleinen Schließzapfen an Fenstern helfen einbruchhemmende Beschläge oder – etwa im Rahmen einer Sanierung – gleich einbruchhemmende Fenster. Wer mit diesen mechanischen Sicherungsmaßnahmen sein Haus widerstandsfähig gegen Eindringlinge macht, kann sich gegebenenfalls auch über die Installation eines zertifizierten elektronischen Alarmsystems Gedanken machen. Übrigens: Die Kriminalpolizei bietet kostenlose Beratungen in Sachen Haussicherheit an – auch vor Ort. Quelle, Foto und Beitrag: Schwäbisch Hall DVB-T: Das „ÜberallFernsehen” - jetzt auch in Bayern Seit Mai 2005 ist das digitale Antennenfernsehen nun auch in Bayern. In den Regionen München/Südbayern und im Großraum Nürnberg wurde das bisherige analoge Fernsehen über Antenne auf digitale terrestrische Ausstrahlung – Fachbezeichnung: DVB-T – umgestellt. Damit lassen sich derzeit in Bayern 24 Fernsehprogramme und digitale Datendienste in bester Qualität frei über Antenne empfangen. Mit dieser Umstellung ist das Programmangebot für Antennennutzer in München, weiten Teilen Südbayerns und im Großraum Nürnberg wesentlich vielfältiger geworden. Anders als in den bisherigen Umstiegsregionen steht die volle Zahl von 24 öffentlichrechtlichen und privaten TV-Programmen den Zuschauern bereits vom Start weg zur Verfügung, einschließlich MHP-Datendiensten des Bayerischen Rundfunks und des Zweiten Deutschen Fernsehens. Was Sie vor dem Grundstückskauf wissen sollten Schutz vor bösen Überraschungen Die Suche nach dem idealen Grundstück gestaltet sich oft schwierig. Wer schließlich fündig geworden ist, sollte dennoch nicht blindlings den Kaufvertrag unterschreiben, ohne vorher zu prüfen, ob sein „Traum-Grundstück“ nicht mit Belastungen oder Rechten Dritter versehen ist. Schwäbisch Hall sagt, welche Behördengänge einem spätere böse Überraschungen ersparen können. Im Grundbuch eingetragen sind alle Hypotheken und Grundschulden, mit denen das Grundstück belastet ist. Ebenfalls verzeichnet sind Rechte am Grundstück und deren Inhaber. Dies können z.B. Benutzungsrechte (z.B. das Recht von Nachbarn, aus einer auf dem Grundstück befindlichen Quelle Wasser zu entnehmen) sein, aber auch sogenannte Aussichtsrechte, d.h., dass beispielsweise Teile des Grundstücks nicht bebaut werden dürfen. Lassen Sie sich als Kaufinteressent vom Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug zeigen oder nehmen Sie im Grundbuchamt Einblick. Aus dem beim Bauamt geführten Baulastenverzeichnis geht hervor, ob für das Grundstück Leistungsrechte bestehen. Es kann z.B. sein, dass Stadtwerke, Telekom u.a. auf Ihrem künftigen Grundstück buddeln, Leitungen verlegen usw. dürfen, ohne Sie um Erlaubnis fragen zu müssen. Für potentielle Käufer ebenfalls interessant ist der Lageplan, der beim Vermessungsamt eingesehen werden kann. Er gibt Auskunft über die Gesamtfläche, die genauen Abmessungen und auch über eventuelle „Grenzüberschreitungen“: Hat z.B. ein Nachbar über seinen eigenen Grund hinaus auf das Grundstück Ihrer Wahl gebaut, ist dies aus dem Lageplan ersichtlich. Wichtig! Als Grundstückseigentümer haben Sie nicht nachträglich das Recht, vom Nachbarn einen Umbau oder gar Abriss seines Hauses zu verlangen, wenn der Grenzverletzung seinerzeit nicht sofort widersprochen wurde. Beitrag: Schwäbisch Hall